Behandlungskosten:

Die Behandlungskosten für osteopathische Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen zum Teil übernommen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den Voraussetzungen.

Die Behandlungskosten für Naturheilverfahren werden von den privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe, Post B und den Zusatzversicherungen ganz oder teilweise, je nach Versicherungsvertrag erstattet.

Die Abrechnung erfolgt gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker(GebüH) .